Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, Leistungen und Angebote der MiU24® KG, Heinrichsplatz 10, 38350 Helmstedt (nachfolgend „Anbieter“), die unter der Marke Malexera erbracht werden – gleich, ob sie schriftlich, mündlich, elektronisch oder in sonstiger Form vereinbart werden. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, soweit sie in Textform getroffen wurden; im Übrigen ergänzen diese AGB die jeweilige Vereinbarung.
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen. Wird ein Vertragsangebot eines Verbrauchers irrtümlich angenommen, behält sich der Anbieter die Anfechtung vor.
(3) Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen müsste.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 2 Leistungen – und was wir ausdrücklich nicht versprechen
(1) Der Anbieter erbringt unter der Marke Malexera insbesondere folgende Leistungen: Vertriebsdienstleistungen und Akquise (aktive Ansprache, Telefonakquise im B2B, Lead-Generierung, Terminvereinbarung, CRM-Struktur), Schulungen und Wissenstransfer, Aufbau von Vertriebsstrukturen und -strategien („Sales-Abteilung auf Zeit“), Einsätze des mobilen Büros vor Ort („Mobile Office“) sowie Konzeption und Entwicklung digitaler Auftritte („Digitales Erlebnis“, Website-Projekte).
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei Vertriebs-, Beratungs- und Schulungsleistungen um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB; bei Website-Projekten um Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
(3) Kein Erfolgs- oder Umsatzversprechen: Der Anbieter schuldet die sorgfältige, fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen – nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, insbesondere keine Umsatz-, Abschluss- oder Auftragszahlen. Aussagen zu Reichweite und Erwartungswerten sind unverbindliche Erfahrungswerte.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer, freie Mitarbeitende oder verbundene Marken der MiU24® KG einzusetzen; er bleibt alleiniger Vertragspartner.
(5) Der Anbieter darf eingesetzte Technologien, Methoden und Werkzeuge – einschließlich KI-gestützter Werkzeuge zur Recherche, Vorbereitung und Dokumentation – an den Stand der Technik anpassen, sofern das vereinbarte Leistungsziel dadurch nicht beeinträchtigt wird. Kundengespräche werden von Menschen geführt.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots in Textform (z. B. E-Mail, elektronisches System, Unterschrift) zustande. Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, hält sich der Anbieter 14 Kalendertage an sein Angebot gebunden.
(2) Grundlage des Vertrags sind ausschließlich die im Angebot genannten Konditionen, Leistungsbeschreibungen und Zeitpläne. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(3) Vor Beginn erfolgsabhängiger Vergütung (§ 4 Abs. 2) legen die Parteien die Kriterien eines „qualifizierten Leads“ sowie die Vergütungsstufen in Textform fest.
(4) Der Auftraggeber prüft die Angebotsinhalte vor Annahme auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Angebote und Vertragsunterlagen des Anbieters dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 4 Vergütung und Vergütungsmodelle
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro (auf Wunsch CHF) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot genannten Preise. Die aktuellen Preisrahmen sind offen unter malexera.de/preise einsehbar.
(2) Bezahlen bei Erfolg (Lead-Vergütung): Es fallen keine Fixkosten an. Vergütet wird je qualifiziertem Lead nach der vorab in Textform vereinbarten Qualifikationsstufe (derzeit 25–525 € je Lead). Jeder Lead wird dokumentiert übergeben. Ein Lead gilt als qualifiziert, wenn er die vereinbarten Kriterien erfüllt; auf den späteren Vertragsschluss des Auftraggebers mit dem Lead kommt es nicht an.
(3) Projektpauschale: Vertriebsaufbau, Sales-Abteilung auf Zeit oder Wissenstransfer zum festen Monatspreis (derzeit 520–9.520 €/Monat je nach Umfang), vorab in Textform fixiert.
(4) Mobile Office: Einsätze vor Ort zur Tagespauschale (derzeit 520–4.250 € je Einsatztag), abhängig von Einsatzart, Dauer, Teamgröße und Ausstattung.
(5) Enterprise: individuelles Angebot nach gemeinsamer Anamnese.
(6) Website-Projekte: Festpreis je nach Umfang (derzeit 1.000–10.000 €). Der Anbieter kann bei Projektbeginn eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangen; der Rest wird mit Abnahme fällig.
(7) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie pauschale Mahngebühren von 5 € (1. Mahnung), 10 € (2. Mahnung) und 15 € (jede weitere). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Bei Verzug kann der Anbieter Leistungen zurückhalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass übermittelte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und geltendem Recht entsprechen; insoweit stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.
(3) Kommt der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich Fristen angemessen; nachweisbarer Mehraufwand kann berechnet werden.
(4) Übermittelte Entwürfe und Zwischenstände gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang begründete Änderungswünsche in Textform mitteilt.
§ 6 Rechtskonforme Akquise, Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter führt Akquise ausschließlich rechtskonform durch, im B2B-Bereich insbesondere im Rahmen der mutmaßlichen Einwilligung nach § 7 Abs. 2 UWG, sorgfältig dokumentiert. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm vorgegebenen Zielgruppen und Materialien dem nicht entgegenstehen.
(2) Beide Parteien beachten die DSGVO und das BDSG. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
(3) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich – während der Zusammenarbeit und für mindestens fünf (5) Jahre darüber hinaus. Eine Weitergabe ist nur zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist (mit Vertraulichkeitsverpflichtung des Dritten), gesetzlich geboten ist oder die andere Partei zustimmt.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle vom Anbieter geschaffenen Werke (Texte, Konzepte, Designs, Quellcodes, Leitfäden, Schulungsunterlagen u. a.) sind urheberrechtlich geschützt; das Urheberrecht verbleibt beim Anbieter.
(2) Der Auftraggeber erhält – soweit nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Bei vollständig bezahlten Website-Projekten erhält der Auftraggeber ein umfassendes, dauerhaftes Nutzungsrecht an der übergebenen Website einschließlich Adminbereich („keine Abhängigkeit“).
(3) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Bezahlung.
(4) Der Anbieter darf einen dezenten Urhebervermerk anbringen; über dessen Entfernung können die Parteien eine gesonderte Vereinbarung treffen.
(5) Bei schuldhafter Verletzung des Rechts auf Urhebernennung (§ 13 UrhG) oder Nutzung ohne geschuldete Vergütung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, mindestens 500 € je Einzelfall, fällig; weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt.
§ 8 Referenznutzung
(1) Der Anbieter darf realisierte Projekte unter Nennung von Name und Logo des Auftraggebers als Referenz präsentieren (Website, Social Media, Präsentationen), sofern keine vertraulichen Inhalte oder personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.
(2) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen; der Anbieter stellt die Nutzung dann für die Zukunft ein. Vertraulich vereinbarte Projekte sind von der Referenznutzung ausgeschlossen.
§ 9 Leistungserbringung, Abnahme, Änderungen (Website-Projekte)
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern Fristen angemessen.
(2) Nach Fertigstellung zeigt der Anbieter die Leistung an. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen wesentliche Mängel in Textform rügt oder die Leistung produktiv nutzt. Wesentliche Mängel beseitigt der Anbieter in angemessener Frist.
(3) Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden auf Umsetzbarkeit geprüft und bei Bedarf als Nachtragsangebot (Leistung, Preis, Frist) angeboten.
(4) Geringfügige Abweichungen ohne wesentliche Beeinträchtigung von Funktion oder Gesamtbild (z. B. Farbnuancen, Darstellungsunterschiede auf Endgeräten) gelten nicht als Mangel.
§ 10 Laufzeit und Kündigung – monatlich, wie versprochen
(1) Verträge mit wiederkehrenden Leistungen (Lead-Vergütung, Projektpauschale, Betreuung) haben keine Mindestlaufzeit und sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende in Textform kündbar. Eine hiervon abweichende Laufzeit gilt nur, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde (z. B. Enterprise).
(2) Einmalleistungen (z. B. Website-Projekte, einzelne Mobile-Office-Einsätze) enden mit Erfüllung.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblicher Pflichtverletzung, Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.
(4) Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; begonnene Leistungen werden anteilig nach Fortschritt abgerechnet. Bereits vergütete qualifizierte Leads bleiben vergütungspflichtig.
(5) Nach Vertragsende darf der Anbieter projektbezogene Daten nach Ablauf von 30 Tagen löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Übergabefähige Arbeitsergebnisse (insbesondere Website-Dateien, CRM-Daten des Auftraggebers, Dokumentationen) werden dem Auftraggeber zuvor bereitgestellt.
§ 11 Hosting- und Technikleistungen
(1) Übernimmt der Anbieter Hosting- oder Technikleistungen (auch über verbundene Marken der MiU24® KG), gilt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Jahresmittel; ausgenommen sind angekündigte Wartung sowie Ausfälle durch Dritte oder höhere Gewalt.
(2) Datensicherungen erfolgen nur, soweit ausdrücklich vereinbart; im Übrigen obliegt die Sicherung eigener Inhalte dem Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber hält Zugangsdaten geheim. Bei Rechtsverstößen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen darf der Anbieter betroffene Inhalte vorübergehend sperren; der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
§ 12 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere Produkthaftungsgesetz) und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust oder sonstige Vermögensschäden – ist ausgeschlossen.
(4) Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(5) Bei Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach seiner Wahl) berechtigt. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme; ausgenommen sind Mängel durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; der Anbieter darf den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Textform; das gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
(4) Der Anbieter darf diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Mitteilung hingewiesen.
(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anbieter: MiU24® KG · Marke Malexera · Heinrichsplatz 10 · 38350 Helmstedt · HRA 203089, AG Braunschweig · info@miu24.com
Stand: 24.07.2026